I. Geltungsbereich:

Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich verwiesen wird. Hiervon abweichende Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, die von diesen abweichen, sind für uns nicht verbindlich; auch dann nicht, wenn vom Vertragspartner darauf Bezug genommen wird und wir nicht ausdrücklich widersprechen.

II. Angebote, Auftragsannahme:

Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen, Storni und sonstige Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis. Der Vertrag gilt als abgeschlossen nach Einlangen des Betrages.

Bankverbindung:
Media Pros HandelsGmbH – Waris Dirie Foundation
Erste Bank
Kto.-Nr.: 29046340106, BLZ: 20111
IBAN: AT 7820 1112 904 634 0106, BIC: GIBAATWW

Media Pros HandelsGmbH
Ungargasse 24/6
1030 Wien
Firmenbuch FN 18 4200 h
Handelsgericht Wien
ATU 48331 005

III. Lieferung:

Zugesagte Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung und Klärung aller technischen und kauf-männischen Belange voraus. Schadenersatzansprüche aus einer allfälligen von uns vertretbaren oder nicht vertretbaren Nichteinhaltung von Lieferfristen stehen unserem Vertragspartner nicht zu. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.

Fälle höherer Gewalt oder sonstige von uns bzw. von unseren Zulieferanten nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Mangel an Materialien, Ausfälle von Arbeits-kräften, Feuerschäden, Arbeiter- oder Rohstoffmangel, Streiks oder Aussperrungen, Verfügungen von hoher Hand und alle Umstände, welche die Erzeugung oder den Versand verhindern oder verringern und dergleichen mehr, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt des Bestellers vom Vertrag aus diesen Gründen ist ausgeschlossen.

IV. Erfüllung und Gefahrenübergang:

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in Wien. Bei vereinbarter Abholung durch den Käufer gilt unsere Lieferverpflichtung als erfüllt, wenn die Versandbereit-schaft von uns angezeigt wurde. Nutzung und Preisgefahr gehen mit der Versandbereitschaft durch uns an den Käufer, jedoch spätestens mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Lager bzw. im Falle direkter Lieferung ab Lager unseres Lieferanten auf den Käufer unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisregelung über.

V. Zahlungen:

Modalitäten zur Leistung der Vorauszahlung siehe unter Punkt 2 der Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Bankspesen und sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Vertragspartners. Unserem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm allenfalls zustehenden Forderung gegen unsere Forderung aufzurechnen oder ihm allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an dritte natürliche oder juristische Personen, gleich ob öffentlicher oder privatrechtlicher Natur, abzutreten (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot).

VI. Gewährleistung:

Der Käufer ist bei sonstigem Erlöschen seiner Gewährleistungsrechte verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung auf erkennbare Mängel zu untersuchen und uns allenfalls vorliegende Mängel sofort spätestens binnen 7 Tagen ab diesem Zeitpunkt, bei verborgenen Mängeln binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Im Falle der Beanstandung ist der Käufer aber verpflichtet, die Ware zunächst abzunehmen, sachgemäß abzuladen und zu lagern.

Sowohl bei Gattungs- als auch Speziesschulden ist es uns überlassen, uns von allfälligen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages, Preisminderung oder Verbesserung durch Austausch der mangelhaften Sache gegen eine mangelfreie innerhalb angemessener Frist zu befreien. Bei behebbaren Mängeln ist es unserer Wahl überlassen, ob wir durch Verbesserung, Preisminderung oder gänzlichen oder teilweisen Austausch durch eine mängelfreie Sache Gewähr leisten. Eine Haftung unsererseits für Mängelfolgeschäden aus dem Titel des Schadenersatzes ist ausgeschlossen. Für diejenigen Waren, die wir unsererseits von Zulieferanten bezogen haben, leisten wir lediglich Gewähr im Rahmen der uns selbst gegen den Lieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Wir leisten bei den von uns gelieferten Produkten lediglich Gewähr, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Für darüber hinausgehende, besondere Eigenschaften unserer Produkte leisten wir nur dann Gewähr, wenn diese Eigenschaften von uns im Zuge der Auftragserteilung schriftlich zugesichert worden sind. Unbeschadet der oben angeführten Fristen verjähren die Ansprüche aus der Gewährleistung nach sechs Monaten ab Lieferung der Ware. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Käufer selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen, Verbesserungen oder Instandsetzungen an den gelieferten Sachen vornimmt.

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche an uns fällige Zahlungen zurückzuhalten.

VII. Schadenersatz, Produkthaftung:

a) Für unseren Vertragspartnern im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haften wir nur bei eigenem groben Verschulden.

b) Soweit unser Abnehmer gewerblicher Verbraucher ist, ist eine Ersatzpflicht auch für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden könnten, ausgeschlossen.

c) Bringt unser Abnehmer die von uns gelieferte Ware (neuerlich) in den Verkehr (§ 6 des Österreischischen Produkthaftungsgesetzes), so verpflichtet er sich,

aa) im Rahmen des Rechtsgeschäftes oder aber bei Weitergabe der Ware die Haftung für den unternehmerischen Sachschaden gemäß lit. b) auszuschließen,

bb) den Käufer oder sonstigen Vertragspartner oder denjenigen, an den die Ware weitergegeben wird, zur Überbindung aller gegenständlichen Vertragspunkte aus allfällige Nachmänner in der Verfügunsgewalt zu unseren Gunsten zu verpflichten, sodass wir aus dieser Überbindung unmittelbar zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gemäß lit. b) berechtigt sind.

d) Für den Fall, daß unser Abnehmer den Bestimmungen der lit.c) zuwiderhandelt und wir aus diesem Grund für Schäden, für die eine Haftung unseres Abnehmers nach lit. b) ausgeschlossen ist, in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich unser Abnehmer, uns hinsichtlich aller Schäden und Nachteile schad- und klaglos zu halten.

e) Sollte unser Abnehmer selbst aufgrund des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf einen Regress.

f) Wird ein ausländischer Abnehmer infolge der Fehlerhaftigkeit eines von uns gelieferten Produktes als Importeur in Anspruch genommen, so ist auch auf einen allfälligen Regressanspruch Österreichisches Recht anzuwenden. Sollte in einem solchen Fall unsere Haftung umfanggemäß nach der in Frage kommenden ausländischen Rechtsordnung geringer sein als nach den Bestimmungen des Österreichischen Rechtes, so ist die Höhe des Regressanspruches nach der für uns unter diesem Gesichtspunkt günstigeren Rechtsordnung zu beurteilen.

VIII. Rechtswahl:

Im Rahmen unser vertraglichen Beziehungen, deren Abwicklung, Beendigung oder daraus resultierenden Streitigkeiten gilt zwischen unseren Vertragspartnern und uns die Anwendung Österreichischen Rechts als vereinbart. Gerichtsstand ist Wien / Austria.

IX. Urheber- und Verwendungsrecht:

Jedwede gewerbliche Verwendung von Karten- und Bildmaterial abseits des ursprünglichen Verwendungszweckes, insbesondere die Rahmung von Kunstpostkarten und Kalenderblättern ist aus urheberrechtlichen Gründen ausdrücklich untersagt. Abnehmer verpflichten sich im Falle der Weitergabe an gewerbliche Unternehmen, diese Auflage zur Kenntnis zu bringen und schriftlich bestätigen zu lassen. Im Sinne des Urheberrechtes ist die Vervielfältigung, Kopie und Nachahmung auch in Teilstücken oder Teilbereichen unzulässig.