Effektiver Kinderschutz kann FGM verhindern!

Zwei Leute in Heathrow wegen Verdacht auf Durchführung von FGM verhaftet

Mädchen dürfen nicht zum Zweck von FGM ins Ausland gebracht werden! Photograph: Toby Melville/Reuters
Mädchen dürfen nicht zum Zweck von FGM ins Ausland gebracht werden! Photograph: Toby Melville/Reuters

Eine 49-jährige Frau wurde am Londoner Flughafen Heathrow verhaftet. Sie kam von Nairobi, Kenia, an und hatte ein achtjähriges Mädchen bei sich, das in Gewahrsam genommen wurde. Die Behörden haben nicht bestätigt, dass es sich bei diesem Kind um das mutmaßliche FGM Opfer handelt.

Ein 45-jähriger Mann, der nicht mit im Flugzeug war, wurde ebenso verhaftet. Beide Verdächtigen wurden in einer Londoner Polizei Station in Gewahrsam genommen. Es besteht der Verdacht, dass sie einem ausländischen Staatsangehörigen halfen, im Ausland FGM an einem britischen Kind durchzuführen.

Die Untersuchungseinheit für Kindesmissbrauch Camberwell hatte einen Antrag auf FGM – Prävention eingebracht, aufgrund dessen das Paar verhaftet wurde. Der „Guardian“ berichtete.

Gut!

Hier wurden einige unsere Forderung nach wirksamem Kinderschutz erfüllt:

a.) Ein frühzeitiges Eingreifen muss möglich sein – nicht erst, wenn „akute Gefahr“ besteht.

b.) Jeder Verdacht auf eine drohende Verstümmelung muss zwingend bestimmte Schritte nach sich ziehen, bis sichergestellt ist, dass die Gefahr langfristig gebannt ist.

c.) Ein Richter muss eine gynäkologische Untersuchung des Mädchens und ihrer Schwestern sowie regelmäßige Nachkontrollen anordnen können – auch ohne das Einverständnis der Eltern.

d.) Die Ausreise des Mädchens muss, wenn nötig, verboten werden.

e.) Jeder Richter muss den Eltern zeitlich begrenzt das Sorgerecht entziehen und das Mädchen für eine bestimmte Zeit aus der Familie nehmen können.

f.) Als letzte Maßnahme: Auch der endgültige Entzug des Sorgerechts muss möglich sein.

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